Wahlen im Chorverband: Ihr Einsatz ist gefragt
Wer wird gewählt?
Mitglieder der Fachvorstände (durch die Mitgliedschöre)
Frauenchöre
Gemischte Chöre
Kinder- und Jugendchöre
Pop- und Gospelchöre
Vorsitz des Chorverbands (durch den Verbandsrat)
Wer kann sich zur Wahl stellen?
Wählbar ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und einem Mitgliedschor angehört (egal, ob als Chorleitung oder Sänger*in)
Die Amtszeit beträgt vier Jahre
Kandidat*innen melden sich bei der Geschäftsstelle des Chorverbands bis 15.03.2026
Wie erhalte ich die Wahlunterlagen?
Briefwahl
Versand zusammen mit der „KiMuNa“ (Kirchenmusikalische Nachrichten) Ende Mai
Wer ist wahlberechtigt?
der/die Chorleiter*in des Mitgliedschores
weitere Vertreter*innen des Chores, und zwar
eine Person für Chöre bis zu 39 gemeldeter Sänger*innen
zwei Personen für Chöre zwischen 40 und 69 Sänger*innen
drei Personen für Chöre mit 70 und mehr Sänger*innen
Wie erfolgt die Rücksendung der Wahlunterlagen?
Kostenfrei per Post (Porto zahlt Empfänger)
Eintreffen im Zentrum Verkündigung bis 05.07.2026
Wie erfolgt die Auszählung?
Die öffentliche Auszählung findet am 07.07.2026 um 10 Uhr im Zentrum Verkündigung statt.
Kurz danach wird das Wahlergebnis veröffentlicht.
Fragen beantwortet Ihnen gerne Amelie Wolf in der Geschäftsstelle des Chorverbands
Weitere Informationen
Veröffentlichung
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