Wahlen im Chorverband: Ihr Einsatz ist gefragt

Wer wird gewählt?

  • Mitglieder der Fachvorstände (durch die Mitgliedschöre)

    • Frauenchöre

    • Gemischte Chöre

    • Kinder- und Jugendchöre

    • Pop- und Gospelchöre 

  • Vorsitz des Chorverbands (durch den Verbandsrat)

 

 

Wer kann sich zur Wahl stellen?

  • Wählbar ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und einem Mitgliedschor angehört (egal, ob als Chorleitung oder Sänger*in)

  • Die Amtszeit beträgt vier Jahre

  • Kandidat*innen melden sich bei der Geschäftsstelle des Chorverbands bis 15.03.2026

 

 

Wie erhalte ich die Wahlunterlagen?

  • Briefwahl

  • Versand zusammen mit der „KiMuNa“ (Kirchenmusikalische Nachrichten) Ende Mai

 

 

Wer ist wahlberechtigt?

  • der/die Chorleiter*in des Mitgliedschores

  • weitere Vertreter*innen des Chores, und zwar

    • eine Person für Chöre bis zu 39 gemeldeter Sänger*innen

    • zwei Personen für Chöre zwischen 40 und 69 Sänger*innen

    • drei Personen für Chöre mit 70 und mehr Sänger*innen

 

 

Wie erfolgt die Rücksendung der Wahlunterlagen?

  • Kostenfrei per Post (Porto zahlt Empfänger)

  • Eintreffen im Zentrum Verkündigung bis 05.07.2026

 

 

Wie erfolgt die Auszählung?

  • Die öffentliche Auszählung findet am 07.07.2026 um 10 Uhr im Zentrum Verkündigung statt.

  • Kurz danach wird das Wahlergebnis veröffentlicht.

 

 

 

Fragen beantwortet Ihnen gerne Amelie Wolf in der Geschäftsstelle des Chorverbands

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 20. Februar 2026

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