Kontrast

 

Aktuelle Regelungen

Der Krisenstab der EKHN hat entschieden, die Corona-Empfehlungen aufzuheben. Dies bedeutet, dass von Seiten der Kirchengemeinden, Dekanate und kirchlichen Einrichtungen keine Maßnahmen zum Schutz mehr vorgesehen werden müssen. Auch der Gebrauch des Hausrechts zum verpflichtenden Tragen von Masken oder zur Einhaltung von Abständen erscheint angesichts der derzeitigen Lage und der rechtlich aufgehobenen Einschränkungen nicht mehr angemessen.

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Veröffentlichung

Mo, 30. Mai 2022

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